Michael Baczko Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht

Rechtstipps zum erfolgreichen Umgang mit Behörden, Gerichten u.a.

Wie stelle ich einen Antrag zur Einstufung in den richtigen Pflegegrad (1-5)

Achtung:

Bevor Sie einen Antrag auf Pflegestufe stellen sollten Sie unbedingt vorher 3-4 Wochen ein Pflegetagebuch führen.
Außerdem sollten Sie die kostenlose Pflegeberatung in Anspruch nehmen (siehe unten)

Das Pflegetagebuch

Stellen Sie den Antrag auf Pflegestufe und führen Sie nicht vorher ein Pflegetagebuch, so wird dem Grunde genommen nur „oberflächlich“ eine Begutachtung vorgenommen.
Hierbei werden nach internen Richtlinien Durchschnittswerte für die einzelnen Verrichtungen angesetzt.
Dass im Einzelfall jedoch ein höherer Zeitaufwand notwendig ist, kann man nur mit dem Pflegetagebuch beweisen. Gegebenenfalls wird die Pflegeperson, die Pflegepersonen in einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht als Zeuge(n) gehört.

Sehr gute Erläuterungen und den Vordruck für ein Pflegetagebuch finden Sie auf der Seite des Sozialverband Deutschland - SoVD "Das neue Pflegetagebuch" 
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Dies Vordruck ist besser, als die, die von den Krankenkassen/Pflegekassen zur Verügung gestellt werden. Man könnte sagen, dass es nicht im Interesse der Pflegekasse ist, möglichst gute Informationen zu geben. Das kostet ja Geld.

Grundsätzlich kann ich aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrung sagen, (das habe ich auch bei der Einstufung meiner Mutter und meines Vaters, die lange pflegebedürftig waren und lange Zeit zu Hause gepflegt wurden, erlebt und bei beiden Mandanten, bei den ich bei der Begutachtung dabei war), dass der zur Pflegenden sich dem Gutachter/der Gutachterin immer versucht, sich in einem besseren Licht darzustellen.
Dass es Wirklichkeit anders ist, kann man nur durch das Pflegetagebuch beweisen.
Nach der Begutachtung sollte man den Gutachter/die Gutachterin bitten, ein persönliches Gespräch zu führen, in dem man darauf hinweist, dass der äußere Eindruck aufgrund der kurzen Begutachtung nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Dabei sollt man dem Gutachter/der Gutachterin das Pflegetagebuch übergeben.
Selbstverständlich muss man sich vorher eine Kopie dieses Pflegetagebuchs anfertigen, welche man bei sich behält.

Mit dieser Verfahrensweise habe ich in jedem Widerspruchs- und Klageverfahren Erfolg gehabt. In diesen Fällen haben auf meinen Rat die pflegenden Personen während des Widerspruchs- oder Klageverfahren das Pflegetagebuch geführt. In Gerichtsverfahren sind diese Pflegeperson dann noch zusätzlich als Zeugen gehört worden.

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI

Die Pflegeversicherung unterstützt die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen durch eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung.
Wer einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellt (in der Regel stellen diesen Antrag ja die Angehörigen, bzw. unterstützen den zu Pflegenden dabei), dem bietet die Pflegekasse von sich aus einen Termin für eine Pflegeberatung an, die innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung stattfinden soll. Die Pflegekassen benennen eine feste Ansprechpartnerin oder einen festen Ansprechpartner für die Pflegeberatung vor Ort. Diese Person ist bei den Pflegekassen Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für alle Anliegen zur Pflegeversicherung. Auch die Angehörigen können ohne Teilnahme der pflegebedürftigen Personen eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen, sofern die pflegebedürftige Person zustimmt.

(Auszug aus https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegeberaterinnen-und-berater.html)
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Tipp:

Befindet sich die zu pflegenden Person im Krankenhaus und ist noch keine Pflegestufe beantragt worden und ist Pflegebedürftigkeit zu erwarten, so sollte man sich unverzüglich mit dem behandelnden Krankenhausarzt und der Sozialberatung im Krankenhaus in Verbindung setzen.
Man sollte bereits über das Krankenhaus ein Antrag auf häusliche Pflege auf Kosten der Krankenversicherung oder der Pflegeversicherung stellen.
Erfahrungsgemäß erfolgt die Einstufung, insbesondere hinsichtlich der Zuerkennung einer Pflegestufe der Pflegeversicherung, sachgerechter durch das Krankenhaus, als stellt man den Antrag erst nach der Entlassung des Pflegebedürftigen aus dem Krankenhaus.
Außerdem kommt es bei Antragstellung im Krankenhaus nicht zu einer großen Zeitverzögerung.
Wenn die zu pflegende Person sich bereits im Krankenhaus befindet und von der Pflegeversicherung bereits eine Pflegestufe zuerkannt wurde und ergibt sich aufgrund der Erkenntnisse im Krankenhaus, dass nun ein höherer Pflegegrad besteht, kann der Krankenhausarzt sofort die Einstufung in eine höhere Pflegestufe durch entsprechende Anträge mit Unterstützung der Sozialberatung im Krankenhaus veranlassen.

Pflegestützpunkte

Bezüglich der Beratung wenden Sie sich zunächst am besten an einen Pflegestützpunkt, nicht an die Kranken- bzw. Pflegkasse. Die Beratung durch die Pflegeberater über einen Pflegestützpunkt ist unabhängig.Pflegestützpunkte werden von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet und bieten Hilfesuchenden Beratung und Unterstützung. Wenn Hilfesuchende selbst pflegebedürftig sind oder pflegebedürftige Angehörige haben, erhalten sie im Pflegestützpunkt alle wichtigen Informationen, Antragsformulare und konkrete Hilfestellungen.(Auszug aus  https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestuetzpunkte.html )
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Pflegeberaterinnen und Pflegeberater

In den Pflegestützpunkten finden sie auch die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater der Pflegekassen.

Wenn Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen etwa eine Wohnung altengerecht umbauen möchten, informieren sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte über mögliche Zuschüsse der Pflegekasse. Wenn ein geeignetes Pflegeheim gefunden werden soll, hat das Beratungspersonal den Überblick und kann helfen. Eine Übersicht ehrenamtlicher Angebote in der Kommune kann ebenfalls von den Pflegestützpunkten bereitgestellt werden.
Im Pflegestützpunkt soll auf Wunsch, der oder des Einzelnen das gesamte Leistungsspektrum für Pflegebedürftige koordiniert werden. Pflegestützpunkte können pflegenden Angehörigen deshalb auch bei der Vorbereitung und Organisation rund um die Pflege Unterstützung bieten. Sie ermöglichen eine effiziente Vernetzung aller Angebote für Pflegebedürftige vor Ort sowie in der Region und sollen darüber hinaus helfen, Grenzen zwischen den Sozialleistungsträgern zu überwinden.
(Auszug aus : https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegeberaterinnen-und-berater.html )
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Insgesamt finden Sie sehr gute Informationen rund um die Pflege auf der Seite des Bundegesundheitsministeriums: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p.html

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