Über mich und meine Kanzlei

Die Kanzlei wurde 1951 von meinem Vater Rechtsanwalt Gerhard Baczko († 1.10.1995) in Erlangen gegründet.
Er war einer der ersten Fachanwälte für Sozialrecht in der Bundesrepublik Deutschland.
Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte insbesondere vor Behörden und den Gerichten stehe ich Ihnen vertrauensvoll zur Seite.
Damit es nicht erst zu einem Rechtsstreit kommt (Widerspruch, Klage), sollten Sie sich umgehend fachanwaltlich beraten lassen.
Insbesondere vor Antragstellung (Schwerbehinderung, Rente, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialhilfe etc.) ist dies dringend anzuraten. Sie erhöhen damit schnell Ihre Chancen, die Ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten.
In all den Fällen, in denen ich vor oder bei der Antragstellung meinen Mandanten zur Seite stehe, bzw. stand, konnte und kann ich, aufgrund der entsprechenden gründlichen fachlichen Vorbereitung dieser Anträge, meinen Mandanten schneller zum Erfolg verhelfen als nach einem langen Rechtsstreit.
Wichtig ist es, auch zukünftige Vorsorge durch Errichtung einer
Vorsorge-. und Betreuungsvollmacht Patientenverfügung und eines Testamentes zu u treffen.
Jahrelang trat ich als Experte in der früheren MDR-Sendung „Ein Fall für Escher“ auf.
In dieser Zusammenarbeit verfasste ich ua folgende Ratgeber/Bücher
- Die Vorsorgemappe
- Meine Rechte als Patient
- Kündigung, Arbeitslosigkeit- Was dann
- Hartz IV und Arbeitslosengeld II
Weiterhin bin ich Autor der Bücher
- Elternunterhalt - Wenn Kinder zahlen sollen -
- Mietverhältnisse mit Sozialleistungsempfängern und Behörden
Soweit die oben genannten Bücher erfasst sind, befinden sich diese derzeit in der Überarbeitung
Nach wie vor aktuell sind die Bücher:
- Die Vorsorgemappe 8.Neuauflage September 2023 (aktuelle Gesetzesänderungen 2023 berücksichtigt)
- Antrag abglehnt - Wie stelle ich erfolgreich einen Antrag auf Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Rente etc.
Zur Zeit arbeite ich an einer Neuauflage meines Buches „Meine Rechte als Patient “. Dies ist als Ratgeber für Ärzte und Patienten konzipiert.
Zielsetzung ist es, Patienten und Ärzten „Ratschläge“ und Vordrucke an die Hand zu geben, damit die Patienten die Leistungen erhalten, auf welche sie Anspruch haben, von den Krankenkassen aber vielfach verweigert werden
Ich bin qualifiziert als ausgebildeter Industriekaufmann (IHK 1978), Rechtsanwalt und seit 1990 zusätzlich geprüfter Fachanwalt für Sozialrecht. Vor meinem Studium habe ich als Industriekaufmann gearbeitet und war Betriebsratsmitglied,
Seit über 30 Jahren bin ich neben meiner Berufstätigkeit als Rechtsanwalt in vielen Seminaren und Veranstaltungen als Referent tätig. Ich habe viele gemeinnützige Vereine (mit)gegründet, war bzw. Bin in deren Vorstand tätig, ua war ich
- Gründungsmitglied und Vorstand des Hospiz-Vereins Erlangen eV .
- Vorstand des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderte eV
- Gründungsmitglied und Vorstand des Vereins für Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen ( VAEM eV)
Ich bin Gründungs- und Vorstandsmitglied des Elektronenmikroskopie Museums Nürnberg eV
Den Verein für Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen habe ich als persönlich Betroffener zusammen mit Herrn Prof.Dr. Raithel, ein international anerkannten Spezialisten auf diesem Gebiet, gründete
Der VAEM steht Menschen mit Rat und zur Seite, die unter Nahrungsmittelunverträglichkeiten oder -allergien leiden.
Mit meinem Know-how und mit meiner jahrzehntelangen Erfahrung gehe ich auf Ihre ganz spezielle und individuelle Situation ein und gebe mein Bestes, um Ihnen zu Ihrem Recht zu helfen.
Als persönlich Betroffener, aufgrund der schweren Folgen einer Operation als 17-jähriger (1967) habe ich entsprechende eigene Erfahrung als Patient, insbesondere im Umgang mit Arbeitgebern, Krankenversicherungen, Versorgungsämtern etc.
Dank den ständigen Fortschritten, den ständig neuen Erkenntnis- und Behandlungsmethoden in der Medizin, geht es mir derzeit sehr gut.
Oft werden medizinische Behandlungskosten privat bezahlt, in Unwissenheit, dass auf speziellen Antrag Behandlungskosten, die der Arzt privat in Rechnung stellen will, von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden können.
Voraussetzung ist jedoch, dass vor Beginn der Behandlung vom Patienten ein Kostenübernahmeantrag bei der Krankenkasse gestellt wird.
Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Kosten, die medizinisch notwendig sind und für die keine adäquate Behandlung existiert, welche zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse gehört, in begründeten Fällen übernehmen.
Die Umstände bedingten, dass ich mich im Medizinrecht fortbildete und fortbilde und auch in diesem Bereich tätig war und bin.