Allgemeine Informationen des Bezirk Mittelfranken zur Unterhaltspflicht von Kindern bei Unterbringung eines Elternteiles in einem Alten- oder Pflegeheim
Anmerkung: Vielfach werden Beträge noch in DM genannt. Dies deshalb, da die Urteile auf die Bezug genommen wird, sich auf Zeitpunkte bezieht, zu denen noch die DM Währung war.
Achtung, die Paragrafen beziehen sich teilweise noch auf das Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Seit 1.1.2005 gilt das Sozialhilfegesetz (SGB XII). Die nachstehenden Ausführungen gelten im Prinzip weiter. Demnächst erfolgt eine Aktualisierung.