Rechtsanwalt Michael Baczko

Unfallversicherung

die gesetzliche Unfallversicherung

Eine Publikation aus dem Haufe SGB Office des Haufe-Verlag (HaufeIndex: 524072) - Details siehe Impressum.

Einführung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist einer der ältesten Versicherungszweige in Deutschland und deckt z. B.das Risiko eines Arbeitnehmers ab, bei seiner Beschäftigung einen Arbeitsunfall zu erleiden oder an einer Berufskrankheit zu erkranken. Die Haftung/Fürsorgepflicht des Arbeitgebers wird durch die Unfallversicherung eingeschränkt, zum Teil auch ganz beseitigt.

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung, deren Träger in der Hauptsache die Berufsgenossenschaften (Unfallversicherungsträger) sind. Neben den Berufsgenossenschaften sind weitere Träger insbesondere die Unfallkasse des Bundes, die Eisenbahn-Unfallkasse, die Unfallkasse Post und Telekom, die Unfallkasse der Länder, die Gemeindeunfallversicherungsträger und Unfallkassen der Gemeinden, die Feuerwehr-Unfallkassen und die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und kommunalen Bereich (§ 114 SGB VII).


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