Zuständig für die Erwerbsminderungsrente ist die jeweilige Rentenversicherung entweder die LVA des jeweiligen Bundeslandes oder die BfA Berlin. Jeweils zunächst aber die Rentenversicherung an die man zuletzt Beiträge gezahlt hat.
Der Antrag kann bei den Kreis- und Gemeindeverwaltungen als sogenanntes Versicherungsamt gestellt werden und wird dann weitergeleitet.
Für die Antragstellung ist es nicht notwendig, daß bereits ein entsprechendes Formular ausgefüllt wird, jedoch für die spätere Weiterbearbeitung. Zur Beschleunigung der Bearbeitung empfiehlt es sich, bereits bei der Antragstellung umfassende ärztl. Atteste - soweit vorhanden - beizufügen.