
Das Mahnwesen ist ein Verfahren, in dem für eine bestimmte Art von voraussichtlich unstreitigen Ansprüchen dem Gläubiger eines Anspruchs ein vollstreckbarer Titel verschafft werden kann.Das Mahnverfahren stellt einen einfachen und billigen Weg zum Vollstreckungstitel, dem sogenannten Vollstreckungsbescheid, dar.
In unserer Kanzlei haben wir schon seit geraumer Zeit eine eigene Mahnabteilung eingerichtet. Die Mahnabteilung ist zudem mit modernster EDV ausgestattet.
Durch diese optimale Verbindung von Fachwissen und moderner Technik verhelfen wir unseren Mandanten auf raschem Wege entweder zu ihrem Geld oder einem Vollstreckungstitel.
Wird der Anspruch jedoch vom Schuldner durch Widerspruch gegen den Mahnbescheid bestritten, so wird auf Antrag des Gläubigers in das Urteilsverfahren übergegangen.
Natürlich stehen wir unseren Mandanten auch im streitigen Verfahren fachkundig zur Seite, mit einem Rechtsanwalt, dessen Interessenschwerpunkt unter anderem im Mahn- und Vollstreckungswesen liegt.
Für eine rasche und effektive Bearbeitung hat sich in den letzten Jahren bei Mandanten, für die wir mehrfach pro Jahr das Mahnverfahren verfolgen, die Vereinbarung eines kostengünstigen Inkassovertrages bewährt.