MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) nach OEG und anderen Gesetzen
Bei der Feststellung der Minderung der Erwerbstätigkeit soll und muß immer darauf geachtet werden, daß eine möglichst eigenständige Entscheidung nach dem OEG getroffen wird, dies insbesondere auch im Hinblick auf andere Bewertungsrichtlinien im OEG als im Bereich der Berufsgenossenschaft.
Besonderen Augenmerk sollte man dabei den psychischen Folgen einer Gewalttat widmen. Psychische Beschwerden werden im allgemeinen im Bereich der Berufsgenossenschaft und im Bereich der Schwerbehinderung kaum oder nicht anerkannt.
Dem Opfer einer Gewalttat stehen eine Vielzahl von Sozialleistungen zu.
Diese werden in der Regel jedoch nur auf Antrag gewährt.
Die Entscheidungen der Verwaltungsbehörden sind oft kritisch zu hinterfragen. Scheuen sie sich nicht bei Unklarheiten zunächst einmal Rechtsmittel einzulegen (Widerspruch und Klage).
Die Chance, eine entsprechende Anerkennung (eine hohe MdE) im Rahmen des OEG zu erhalten, ist relativ groß, wenn man die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpft und die Möglichkeit, die an die Hand gegeben sind, nutzt.
Bitte beachten
Immer an den OEG - Antrag denken, wenn körperliche Beeinträchtigungen oder deren Folgeschäden vermutet werden können. Ebenso ist bei psychischen Beeinträchtigungen zu verfahren.
Gegen jeden Bescheid des Versorgungsamtes, der Berufsgenossenschaft etc. ist zunächst zur Fristwahrung Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann jederzeit zurückgenommen werden.
Die Überprüfung des Bescheides ist von Fachleuten außerhalb der Behörde vorzunehmen. Scheuen Sie sich nicht die Hilfe des Weissen Rings in Anspruch zu nehmen. Hier kann Ihnen geholfen werden eventuell einen auf dem Gebiet des Sozialrechts tätigen Anwalt einzuschalten.
Denken Sei daran, daß in jedem Fall , in denen andere sozialrechtliceh Anbrüche gegeben sein können, die Behördenmitarbeiter eine Beratungspflicht trifft - ebenso Anwälte
fehlende Strafanzeige führt nicht zwangsläufig zu einer Ablehnung nach dem OEG.
Denken Sie daran, daß die Versorgungsverwaltung Regreß beim Täter nimmt.