Rechtsanwalt Michael Baczko .
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  Wann liegt eine Gewalttat im Sinne des OEG vor ?

Wenn die gesundheitliche Schädigung auf

einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff
(z.B. Körperverletzung, sexueller Mißbrauch)
gegen die eigene oder eine andere Person zurückzuführen ist

oder

die rechtmäßige Abwehr eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs

oder

die vorsätzliche Beibringung von Gift

oder

die wenigstens fahrlässige Herbeiführung einer Gefahr für Leib und Leben eines anderen durch ein mit gemeingefährlichen Mitteln begangenes Verbrechen (z. B. Brandstiftung, Sprengstoffanschlag)

vorsätzlicher, rechtswidriger tätlichen Angriff

Tätlicher Angriff :

In der Regel gewaltsames Vorgehen gegen eine Person in feindlicher
Absicht

Vorsatz :

Der Täter muß die Tatumstände in den wesentlichen Beziehungen kennen und er muß die Tat auch in seinen Willen aufgenommen haben.

Rechtswidrigkeit :

die Tat steht objektiv im Widerspruch zur Rechtsnorm.


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