Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig, jedenfalls aber innerhalb eines Jahres nach Eintritt der gesundheitlichen Schädigung zu stellen, weil in der Regel nur dann Leistungen bereits ab dem Zeitpunkt der Schädigung möglich sind.
Wo kann der Antrag gestellt werden ?
Der Antrag kann beim Amt für Versorgung und Familienförderung, aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern, zum Beispiel einer gesetzl. Krankenkasse oder einem Träger der gesetzl. Rentenversicherung und bei den Gemeinden gestellt werden.
Form
Jeder Antrag im Sozialrecht kann formlos gestellt werden.
Antragstellung bedeutet nicht Ausfüllung eines Formulars. Es genügt ein einfaches Schreiben.