Rechtsanwalt Michael Baczko .
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  5. Auskunftspflicht von Ämtern und Behörden

Die Sozialämter, Arbeitsämter und alle Behörden haben die Pflicht umfassend Auskunft zu geben.

Der Patient sollte sich daher bei den Behörden nicht nach einzelnen Leistungen erkundigen, sondern nachfragen, welche Leistungen ihm zustehen.

Erhält er eine falsche oder unvollständige Auskunft (was allerdings bewiesen werden muß), ist es unter Umständen im Nachhinein noch möglich, die entsprechenden Leistungen zu erhalten.


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