Rechtsanwalt Michael Baczko .
Home  |  Rechtsinformationen  |  Arbeitsrecht  |  Schwerbehinderte   ·   ·  sitemap | impressum  
Aktuell
Termine
Bücher
Die Kanzlei
Internet Rechtsberatung
Rechtsinformationen
  Hartz IV Klagewelle droht
  Arbeitsrecht
    Kündigungsgrund
    Außerordentl. Kündigung
    Kündigung
    Kündigungsschutzgesetz
    Sozialauswahl
    Krankheit und Kündigung
    Schwerbehinderte
    Zugang der Kündigung
    Abfindung
    Arbeitslosengeld
    Teilzeitarbeitsgesetz
  Arzt,-Medizinrecht
  Behindertenrechte
  Erben und Vererben
  Formulare
  Mahnwesen
  Pflegeversicherung
  Rentenversicherung
  Unfallversicherung
  Unterhalt für Eltern
  Sozialhilfe und Unterhalt
  Kriminialitätsopfer
vdw/vhw - Seminare
Kontakt



  Schwerbehinderte und Kündigung

Aus dem vorher gesagten ergibt sich, daß es auch eine irrige Meinung ist, Schwerbehinderten könne nicht gekündigt werde. Schwerbehinderten kann sehr wohl z.B. auch dann gekündigt werden, wenn sie gesundheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind Ihre Arbeitsleistung zu erbringen und eine anderer Einsatz im Betrieb oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes nicht möglich ist.

Natürlich kann Schwerbehinderten auch aus betriebsbedingten Gründen (Wegfall des Arbeitsplatzes) und aus all den Gründen gekündigt werden, wie einem anderen Arbeitnehmer auch.

Vor Ausspruch einer Kündigung eines Schwerbehinderten muß jedoch vorher das Integrationsamt (früher :Hauptfürsorgestelle) gehört werden, die sich zunächst bemüht im Betrieb einen behindertengerechten Arbeitsplatz ggf. durch Umgestaltung , finanzielle Leistungen etc. zu schaffen bzw., zu erhalten.

Die Kündigung eines Schwerbehinderten ohne vorherige Genehmigung durch das Integrationsamt ist unwirksam. Die Unwirksamkeit der Kündigung muss jedoch vor dem Arbeitsgericht durch Erhebung einer Klage geltend gemacht werden.


Die Vorsorgemappe
Vollmachten, Verfügungen und Testamente. FOCUS-Bestseller! [Mehr]
aktuelle Bücher von RA Michael Baczko [Mehr]

Home Sitemap Suche Druck Mail