Rechtsanwalt Michael Baczko .
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  Abfindung und Kündigung

Es gibt kein grundsätzliches Recht auf Abfindung.

Viele Arbeitnehmer glauben, wenn Ihnen gekündigt wird, oder wen sie kündigen, hätten Sie ein Recht auf Zahlung einer Abfindung.

Eine Abfindung gibt es nur, wenn z.B. der Betriebsrat für den Fall von Entlassungen eine entsprechende Regelung mit dem Arbeitgeber vereinbart hat (dies bezieht sich jedoch immer nur auf Betriebsänderung, nicht auf normale Kündigungen) oder wenn gegen die Kündigung geklagt wird und das Arbeitsgericht feststellt, daß die Kündigung rechtsunwirksam ist.


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