Änderungen des SGB II - Hartz IV beschlossen - Klagewelle droht
Da der Bundespräsident nunmehr die Änderung des SGB II beschlossen hat, möchte ich Sie auf die wirklichen Neuerungen und die Konsequenzen, welche bisher keine oder kaum Beachtung in den Medien fanden, informieren.
Ausgehend von der Rechtsprechung des BSG, welches fast alle Richtlinien zur Regelung der Unterkunftskosten für rechtswidrig erklärt hat und damit vielen Hartz IV - Empfängern höhere Unterkunftskosten, als tatsächlich übernommen werden, zugesteht, wurde dies nun ins Gesetz übernommen.
Richtlinien zur Regelung der Unterkunftskosten sind nur dann verbindlich, wenn dies auf einem sogenannten nachvollziehbaren schlüssigen Konzept beruhen (was bisher wohl kaum der Fall ist, im Herbst 2010 wurden die entsprechenden Richtlinien für Berlin als rechtswidrig erklärt)
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